Häufige Fragen & Antworten
Wer zur Arbeit pendelt und sich auswärtig verpflegt, kann sowohl die Kosten für den Arbeitsweg als auch für die auswärtige Verpflegung geltend machen. Dabei gibt es unterschiedliche Abzugsmöglichkeiten – die effektiven Kosten für die zurückgelegten Kilometer mit dem PkW oder die Kosten für ÖV-Abonnements. Auch das Velo oder Töffli sind abzugsfähig. Für die Abzüge gibt es Pauschalen oder Höchstbeträge, die Sie geltend machen können.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen den Pauschalabzug, zum anderen den individuellen Abzug, sofern Sie Ihre Aus- und Weiterbildungskosten belegen können und diese den Pauschalabzug übersteigen.
Für Ihre Versicherungen wie die Krankenkasse, Unfall- oder Lebensversicherung können Sie die Prämien abziehen. Auch einbezahlte Gelder in die Säule 3a oder der Einkauf in die Pensionskasse sind absetzbar.
Ja, sofern Ihre selbst bezahlten Krankheits- bzw. Unfallkosten über einem bestimmten Anteil Ihres Einkommens liegen. Das sind alle Behandlungskosten, die Ihre Krankenkasse nicht übernommen hat. Hierzu erhalten Sie jeweils von Ihrer Krankenkasse jedes Jahr eine Steuerbescheinigung Ihrer einbezahlten Prämien sowie selbst geleisteter Beiträge an die Krankheitskosten.
Wenn Sie eine Liegenschaft besitzen, können Sie die Hypothekarzinsen in Abzug bringen. Ebenso beim Privatkredit. Ferner können Sie die Schuldzinsen auf Kreditkarten und Steuerschulden geltend machen. Leasingzinsen und Rückzahlungen (= Amortisationen) sind nicht absetzbar.
Ja. Je nachdem, in welchem Alter sich Ihre Kinder befinden (obligatorische Schulpflicht, Ausbildung oder Studium), gibt es unterschiedliche Kinderabzüge. Überdies können Sie die Kosten für unterstützte Personen in Abzug bringen.
Wenn Sie eine oder mehrere Liegenschaften besitzen, können Sie die Kosten für den Liegenschaftsunterhalt sowie die Liegenschaftsverwaltung durch Dritte von den Steuern abziehen. Dazu gehören unter anderem:
- Kosten für Maler, Handwerker, Gärtner oder externe Hauswartung
- Instandsetzungskosten für den altersbedingten Ersatz von Heizungsanlagen oder Beton- und Mauerwerk sowie für Renovationen ohne Mehrwertssteigerung
- Prämien für Haftpflicht und Sachversicherungen
- Kosten für die Liegenschaftsverwaltung durch Dritte
- Energieinvestitionen für Umweltschutz/Energieeinsparung, z. B. Bau von Solaranlagen, alternativen Heizsystemen oder die Isolierung der Fassade
- Bei Stockwerkeigentum: Einzahlungen in den Erneuerungsfonds
Parallel zu diesen Abzügen sind der Eigenmietwert sowie die Mieteinnahmen aus Liegenschaften als Einkommen zu deklarieren.