Kann ich meine Krankheits- oder Unfallkosten von den Steuern abziehen?
Ja, sofern Ihre selbst bezahlten Krankheits- bzw. Unfallkosten über einem bestimmten Anteil Ihres Einkommens liegen. Das sind alle Behandlungskosten, die Ihre Krankenkasse nicht übernommen hat. Hierzu erhalten Sie jeweils von Ihrer Krankenkasse jedes Jahr eine Steuerbescheinigung Ihrer einbezahlten Prämien sowie selbst geleisteter Beiträge an die Krankheitskosten.